Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Beherbergungsvertrag
im Residenz Hotel Eurostar GbR, Merowinger Strasse 84, 40225 Düsseldorf
1. Abschluß des Beherbergungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Gast dem Hotelier den Abschluß eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Hotelier zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Weicht der Inhalt der Zimmerbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Hoteliers vor, an das er für die Dauer von 2 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist dem Hotelier die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Mit der Anmeldung kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens beim Verlassen des Hotels fällig.
3. Leistungen
Der Hotelier überläßt dem Gast in der vereinbarten Zeit ein Zimmer in ordnungsgemäßem Zustand. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr geräumt sein. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollte ein bestimmtes Zimmer in der Auftragsbestätigung zugesagt aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.
4. Rücktritt durch den Gast
Kostenfreie Stornierungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bis einen Tag vor Anreise, 18:00 Uhr möglich. Bei späterer Stornierung, Nicht-Anreise oder Früh-Abreise ist der Gast verpflichtet, 90% des vereinbarten Zimmerpreises der ersten bzw. Folgenacht zu bezahlen
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach dieser Regelung errechneten Betrag zu bezahlen.
5. Haftung
Der Hotelier übernimmt keine Haftung für die vom Gast, seinen Mitarbeitern bzw. Beauftragten eingebrachten Gegenstände und Wertsachen, soweit dem Hotelier nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Für folgende Dienstleistungen wird jedwede Haftung des Hotels ausgeschlossen:
a) Nachrichten, Post- und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
b) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung für die Folgen eines dennoch verspäteten Weckauftrags schließt das Hotel jedoch ausdrücklich aus.
c) Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundamt übergeben.
Der Gast ist gegenüber dem Hotelier verpflichtet, den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen.
Der Gast haftet für alle Schäden, die vom ihm in seinem Zimmer in der vereinbarten Nutzungszeit verursacht worden sind.
6. Rauchverbot im Nichtraucherzimmer
In den ausgewiesenen Nichtraucherzimmern gilt ein absolutes Rauchverbot. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 80,-- als Reinigungspauschale fällig.
7. Einstellbedingungen für Kraftfahrtzeuge
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt unter Anerkennung der nachfolgenden Einstellbedingungen und auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung von Gegenständen findet nicht statt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden durch Dritte. Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich vom Personal grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes geltend gemacht werden.
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß.
8. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Hotelier mitzuteilen. Der Hotelier wird in diesem Falle für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Ausschluß von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Beherbergungsvertrages hat der Gast innerhalb eines Monats nach der Beendigung des Beherbergungsvertrages geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweislich ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.
Guido Rieke
Geschäftsleitung
Residenz Hotel Eurostar GbR